Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.474 Anfragen

Einzelne Terroranschläge sind keine höhere Gewalt

Reiserecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Bei drei geringfügigen Terroranschlägen an drei verschiedenen Orten in der Türkei besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des gesamten Reisepreises auf Grund einer Kündigung wegen höherer Gewalt.

Einzelne Anschläge begründen keine flächendeckenden bürgerkriegsähnlichen Zustände, die große Auswirkungen auf die Stabilität des Landes haben, sodass auch keine begründete Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt gegeben ist. Dies erfordert massive terroristische Anschläge.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger macht geltend, entgegen der Ansicht des Amtsgerichts habe höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB vorgelegen. Die Ansicht des Amtsgerichts, vereinzelte Terroranschläge oder Drohungen seien als Einzelattacken keine höhere Gewalt, sei unrichtig. Unstrittig sei es im Zeitpunkt der gekündigten Reise nicht zu bloßen Einzelattacken gekommen, sondern zu einer Massierung von Anschlägen. Auch könne die Ansicht des Amtsgerichts im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt zum Anschlag vom 11. September 2001 nicht aufrechterhalten werden. Danach könne sehr wohl nur ein einzelner Anschlag die Voraussetzungen der höheren Gewalt erfüllen. Schließlich seien die Anschläge in der Türkei entgegen der Ansicht des Amtsgerichts sehr wohl flächendeckend gewesen, da nicht nur einzelne türkische Gebiete, sondern verschiedene und weit auseinanderliegende Gebiete betroffen gewesen seien. Jedenfalls seien entgegen der Ansicht des Amtsgerichts zum Zeitpunkt der Reisekündigung ausschließlich touristische Ziele im Visier der Terroristen gewesen.

Das ist die Rüge einer Rechtsverletzung durch das Amtsgericht im Sinne von § 546 ZPO, die - träfe sie zu - entscheidungserheblich wäre. Auf die Richtigkeit oder auch nur Schlüssigkeit der Rüge kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Zulässigkeit nicht an.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Düsseldorf, 29.06.2007 - Az: 22 S 23/07

ECLI:DE:LGD:2007:0629.22S23.07.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant