Auch wenn ein einzelner Terroranschlag nicht automatisch zur Stornierung der Reise berechtigt, so erhielt die Kl. im vorliegenden Fall jedoch recht. Diese hatte eine Pauschalreise nach New York für den Zeitraum vom 11. bis 24. November 2001 gebucht. Nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon stornierte die Kl. die Reise und verlangte die geleistete Anzahlung zurück. Der Reiseveranstalter konnte jedoch