- Reiserecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung:           - bereits 393.626 Anfragen
        
Ausgleichsanspruch erfordert nicht den Antritt des verspäteten Fluges!
                        Reiserecht |  Lesezeit: ca. 2 Minuten
                
    
    
    
    	  
                        
                        
                
                    					
				Damit ein Fluggast einen 
EU-Ausgleichsanspruch geltend machen kann, ist es nicht erforderlich, dass er einen Flug, von dem er am Flughafen erfahren hat, dass dieser erst am Folgetag durchgeführt werden kann, auch tatsächlich am Folgetag angetreten hat.
Die 
Ankunftsverspätung des fraglichen Flugs ist hier unstrittig. Sinn und Zweck der Ausgleichszahlung ist es, einen Ausgleich für verspätungsbedingte Unannehmlichkeiten zu schaffen.
Eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden hatte sich hier bereits vor Abflug ergeben.
 Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
 
              
                Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht 
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt           (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.626 Beratungsanfragen
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
           Thomas Heinrichs, Bräunlingen
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
           Olaf Sieradzki