Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.276 Anfragen

Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels bei Neuvermietung in Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Vermutungswirkung des § 558d Abs. 3 BGB bezüglich der in einem qualifizierten Mietspiegel (hier: Hamburger Mietenspiegel 2019) ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten greift auch im Rahmen des § 556d BGB.

Gibt der qualifizierte Mietspiegel Spannenwerte an, so ist bei Neuvermietungen keineswegs pauschal vom Maximalwert der Spanne auszugehen. Wie eine konkrete Wohnung innerhalb der angegebenen Spanne einzuordnen ist, hängt vielmehr davon ab, inwieweit sie sich hinsichtlich bestimmter Kriterien von einer normalen Wohnung mit Standardausstattung qualitativ absetzt. In Abwesenheit solcher Kriterien greift der Mittelwert.

Will eine Partei der Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete entgegentreten, so hat sie zunächst substantiiert gegen den Eintritt der Vermutungswirkung vorzutragen.


AG Hamburg, 16.12.2021 - Az: 48 C 261/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.276 Beratungsanfragen

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant

Toller Anwalt mit direkten Lösungen ohne Umwege.
Vielen Dank für die zusammenarbeit.

Verifizierter Mandant