Gibt der qualifizierte Mietspiegel Spannenwerte an, so ist bei Neuvermietungen keineswegs pauschal vom Maximalwert der Spanne auszugehen. Wie eine konkrete Wohnung innerhalb der angegebenen Spanne einzuordnen ist, hängt vielmehr davon ab, inwieweit sie sich hinsichtlich bestimmter Kriterien von einer normalen Wohnung mit Standardausstattung qualitativ absetzt. In Abwesenheit solcher Kriterien greift der Mittelwert.
Will eine Partei der Vermutungswirkung eines qualifizierten Mietspiegels (§ 558d Abs. 3 BGB) durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete entgegentreten, so hat sie zunächst substantiiert gegen den Eintritt der Vermutungswirkung vorzutragen.
AG Hamburg, 16.12.2021 - Az: 48 C 261/20
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...