Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 404.965 Anfragen

Annullierung bei Transport mit früherem Flug?

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde ein Reisender auf einen früheren Flug umgebucht. Der betroffene Passagier verlangte aus diesem Grunde eine EU-Ausgleichszahlung.

Die Fluggesellschaft wand ein, dass eine Vorverlegung bzw. „Verfrühung“ - im Gegensatz zu einer Verspätung - nicht geeignet sei, Ansprüche nach Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu begründen.

Mit diesem Einwand scheiterte die Airline jedoch vor Gericht.

Denn der streitgegenständliche Anspruch leitet sich unmittelbar aus Art. 5, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ab. Vorliegend waren die Voraussetzungen einer „Annullierung“ i.S.d. Art. 5 Abs. 1 c) Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegeben.

Der EuGH (19.11.2009 - Az: C-402/07, C-432/07) geht dann von einer tatbestandsmäßigen Annullierung aus, wenn die Planung des Luftfahrtunternehmens für den ursprünglich Flug aufgegeben wird und die Beförderung mit einem anderen, ebenfalls geplanten Flug stattfindet.

Hierbei kommt es nicht auf die Zeitspanne zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen Abflugszeitpunkt an. Maßgeblich ist vielmehr, ob der tatsächlich stattfindende Flug in der Planung des Luftfahrtunternehmens ein anderer als der ausgefallene Flug ist.

Nach dem insoweit unbestrittenen Vortrag hat die Beklagte vorliegend die ursprüngliche Planung des Fluges aufgegeben. Folglich lag der tatsächlichen Flugbeförderung der Fluggesellschaft eine andere Planung zugrunde.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus radioeins

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim