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Alkoholisiert im Flieger

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein alkoholisierter Passagier stellt eine Gefahr für den Luftverkehr dar. Im Rahmen der ihm zustehenden luftpolizeilichen Hoheitsgewalt (§ 12 Luftsicherheitsgesetz) ist der Flugzeugführer befugt, Fluggästen, die übermäßig Alkohol konsumiert haben, sofern nötig, den Weiterflug zu verweigern.

Alkoholisierten Fluggästen dürfen mitgebrachte Whiskyflaschen abgenommen werden, wenn diese nach einer Aufforderung zur Herausgabe durch das Bordpersonal, von diesen nicht herausgegeben werden.

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AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - Az: 18 C 181/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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