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Alkoholisiert im Flieger

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein alkoholisierter Passagier stellt eine Gefahr für den Luftverkehr dar. Im Rahmen der ihm zustehenden luftpolizeilichen Hoheitsgewalt (§ 12 Luftsicherheitsgesetz) ist der Flugzeugführer befugt, Fluggästen, die übermäßig Alkohol konsumiert haben, sofern nötig, den Weiterflug zu verweigern.

Alkoholisierten Fluggästen dürfen mitgebrachte Whiskyflaschen abgenommen werden, wenn diese nach einer Aufforderung zur Herausgabe durch das Bordpersonal, von diesen nicht herausgegeben werden.

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Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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