Ein alkoholisierter Passagier stellt eine Gefahr für den Luftverkehr dar. Im Rahmen der ihm zustehenden luftpolizeilichen Hoheitsgewalt (§ 12 Luftsicherheitsgesetz) ist der Flugzeugführer befugt, Fluggästen, die übermäßig Alkohol konsumiert haben, sofern nötig, den Weiterflug zu verweigern.
Alkoholisierten Fluggästen dürfen mitgebrachte Whiskyflaschen abgenommen werden, wenn diese nach einer Aufforderung zur Herausgabe durch das Bordpersonal, von diesen nicht herausgegeben werden.
Alkoholisierten Fluggästen dürfen mitgebrachte Whiskyflaschen abgenommen werden, wenn diese nach einer Aufforderung zur Herausgabe durch das Bordpersonal, von diesen nicht herausgegeben werden.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Berlin-Wedding, 12.08.2013 - Az: 18 C 181/13
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


