Rechtsfragen klären? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.830 Anfragen

Verstopfte Toiletten im Flieger sind kein außergewöhnlicher Umstand!

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verstopfung der Bordtoiletten ist ein technischer Defekt, der grundsätzlich keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 III VO 261/2004/EG darstellt.

Daher ist das Luftfahrtunternehmen in einem solchen Fall nicht von der Verpflichtung befreit, eine Ausgleichszahlung zu leisten, wenn es zur Annullierung des Fluges gekommen ist.

Entgegen der Auffassung der Fluggesellschaft war auch der Anwendungsbereich der VO 261/2004/EG für minderjährige Kinder nicht ausgeschlossen. Die Differenzierung des Tarifs wurde vorliegend einzig nach dem Alter des Fluggastes vorgenommen.


AG Rüsselsheim, 25.11.2011 - Az: 3 C 1687/11 (35)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - bekannt aus: Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Bereits 398.830 Beratungsanfragen

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant