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Verzögerung bei der Sicherheitskontrolle - Airline darf Beförderung verweigern

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Einem Flugreisenden darf seitens der Fluggesellschaft die Beförderung verweigert werden, wenn dieser wegen Verzögerungen bei der Sicherheitskontrolle zu spät am Gate erscheint. Ein Anspruch auf EU-Ausgleichszahlung besteht in einem solchen Fall nicht.

Es ist Sache des Reisenden, dafür zu sorgen, dass er rechtzeitig am Flugsteig (Gate) eintrifft. Der Bereich der Sicherheitskontrollen gehört regelmäßig nicht zum Flugsteig.

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AG Rüsselsheim, 15.06.2015 - Az: 3 C 958/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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