Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.587 Anfragen

Kein deutsches Kindergeld bei Entsendung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ein Anspruch auf Kindergeld setzt nach § 62 Abs. 1 Satz 1 EStG voraus, dass der Anspruchsteller im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland nach § 1 Abs. 2 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wird. Der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne des § 9 AO ist dem Wohnsitz nach § 8 AO im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 nach der Begriffsdefinition des Art. 1 Buchst. j VO Nr. 883/2004 gleichgestellt.

Ein von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat entsandter Arbeitnehmer unterliegt nach Art. 12 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 weiterhin den Rechtsvorschriften des Entsendestaats, sofern die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit 24 Monate nicht überschreitet. Bei europarechtlicher Betrachtung wird der Kindergeldanspruch eines entsandten Arbeitnehmers im Tätigkeitsstaat nicht durch die Beschäftigung ausgelöst. Da weder eine den deutschen Rechtsvorschriften unterliegende selbstständige Erwerbstätigkeit noch ein Rentenbezug in Deutschland festgestellt werden kann, ist der Anspruch auf Kindergeld in Deutschland als durch den Wohnort ausgelöst anzusehen.

Der Umstand, dass ein entsandter Arbeitnehmer nach Art. 12 Abs. 1 VO Nr. 883/2004 weiterhin den Rechtsvorschriften des Entsendestaats unterliegt, entfaltet zwar keine europarechtliche Sperrwirkung hinsichtlich des deutschen Kindergeldanspruchs. Da jedoch der Tatbestand der Erwerbstätigkeit als entsandter Arbeitnehmer für die Anspruchsauslösung der Rechtsvorschriften des Entsendestaats heranzuziehen ist und auch keine inländische Rente bezogen wird, kommt in unionsrechtlicher Hinsicht nur eine Anspruchsauslösung der deutschen Rechtsvorschriften durch den Wohnort in Betracht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant