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Kindergeld / Elterngeld

Familienrecht

Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt. Die Höhe ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.

Aufgabe des Kindergelds ist es, das steuerliche Existenzminimum des Kindes freizustellen.

Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung an Eltern eines neugeborenen Kindes für ein Jahr. Es hilft Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Kindesbetreuung widmen wollen, bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage.

Die Höhe des Elterngeldes ist entsprechend dem Einkommen progressiv gestaffelt.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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