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Elterngeld: Welche Regeln gelten?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Familien mit Kindern sollen mit dem Elterngeld eine Unterstützung zur Sicherung der Lebensgrundlage erhalten. Das Elterngeld hat das Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld wird für 12-14 Monate gezahlt nach der Geburt gewährt. Dieser Bezugszeitraum kann verdoppelt werden, wenn monatlich nur das hälftige Elterngeld in Anspruch genommen wird. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Bei Nicht-Erwerbstätigen wird ein Mindestelterngeld gezahlt.

Das Elterngeld wird im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich gem. §§ 2 ff. BEEG nach dem Einkommen der Eltern und beträgt ab einem Nettoeinkommen von 1.200 € 65% des zuvor bezogenen, wegfallenden monatlichen Nettoeinkommens abzüglich eines Zwölftels der Werbungskostenpauschale.

Darüber hinaus gilt für Besserverdienende eine Bemessungsgrenze von 2700 €, so dass das Elterngeld maximal 1800 € monatlich beträgt. Niedrigverdiener erhalten eine 65% übersteigenden Summe: Für alle zwei €, die das Gehalt unter 1000 € liegt, wird der Prozentsatz um 0,1% - bis maximal 100% - angehoben.

Steuerpflichtige, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 € oder als Verheiratete 300.000 € im Jahr versteuern, erhalten kein Elterngeld.

Diese Grenze soll künftig auf 150.000 € gesenkt werden. Die Regierung hat bislang nur angekündigt, dass die Senkung der Einkommensgrenze für den Bundeshaushalt 2024 vorgesehen ist.

Maßgeblich ist hier das durchschnittliche Einkommen des Antragstellers innerhalb der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt. Bei Selbstständigen kann auch ein größerer Zeitraum herangezogen werden. Bei Selbständigen, die in ihrem letzten Fiskaljahr tätig waren, gelten eben diese zwölf Monate entsprechend dem Steuerbescheid (BEEG §2, Abs. 9).

Eltern ohne Einkommen, Hausfrauen/Hausmänner, Arbeitslose, Studierende oder Teilzeitbeschäftigte oberhalb der Bemessungsgrenze erhalten ein zwölfmonatiges Mindestelterngeld von 300 €, das nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet wird.

Regelmäßig wird das Elterngeld für bis zu zwölf Monate gezahlt. Nimmt auch der zweite Elternteil für mindestens zwei Monate die Elternzeit in Anspruch, so kann eine Verlängerung um zwei Monate erfolgen. Auch Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können diese beiden sogen. Partnermonate für sich beanspruchen.

Nimmt die Mutter das Elterngeld in Anspruch, so tritt für die ersten beiden Monate nach der Geburt der Mutterschaftslohn an die Stelle des Elterngeldes. Ist die Mutter nicht erwerbstätig, so wird für diesen Zeitraum das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet.

Eltern mit - einschließlich des Neugeborenen - zwei unter dreijährigen oder drei unter sechsjährigen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus zum Elterngeld, der 10% - mindestens 75 € - beträgt. Bei einer Mehrlingsgeburt erhöht sich Elterngeld um jeweils 300 für das zweite und jedes weitere Kind.

Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren oder noch früher, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Bei mindestens acht Wochen verlängert sich der Anspruch auf 14 Monate, bei zwölf Wochen auf 15 Monate und bei 15 Wochen auf 16 Monate.

Progressionsvorbehalt

Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ist aber sozialabgaben- und steuerfrei. Für die Dauer des Elterngeldbezuges sind gesetzlich Versicherte kostenlos versichert, unverheiratete freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen den Mindestsatz, bei Verheirateten werden die Einkünfte des Ehepartners hälftig angerechnet. Privat versicherte Eltern erhalten keine entsprechende Ermäßigung, die Beiträge werden aber bei der Berechnung der Höhe des Elterngelds nicht vom Bruttoeinkommen abgezogen.

Partnerschaftsbonus

Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus: Sie bekommen vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in dieser Zeit gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Während des Elterngeldbezugs arbeiten?

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs beträgt 32 Wochenstunden. Der Partnerschaftsbonus kann mit 24 - 32 Wochenstunden bezogen werden.

ElterngeldPlus

Mütter und Väter haben die Möglichkeit, länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen. ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
Stand: 07.07.2023 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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