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Eltern im Arbeitsverhältnis

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht verschafft Arbeitnehmern mit Kindern besondere Rechte im Interesse gerade auch der Kinder.

Die bedeutsamsten Rechte sind:

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz ermöglicht es Eltern eine Elternzeit in Anspruch zu nehmen, um die Betreuung des Kindes zu ermöglichen (nebst Sonderkündigungsschutz aus § 18 BEEG) - auch in Form eines Teilzeitanspruches (§ 15 Abs. 5 bis 7 BEEG).

Für Schwangere und Mütter, die gerade Kinder bekommen haben, bietet das Arbeitsrecht zudem besonderen Schutz (Arbeitsbefreiung und Kündigungsverbot).

Kindesbedingten Unterhaltsverpflichtungen finden zugunsten des Elternteiles im Rahmen der Sozialauswahl des § 1 Abs. 3 KSchG eine Berücksichtigung.



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Urteil
Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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