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Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag und die Sozialauswahl

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Eine Berufung des Arbeitgebers darauf, dass eine von ihm selbst gestellte Versetzungsklausel unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine dem Arbeitnehmer günstige Sozialauswahl ausschließen würde, scheidet nach allgemeinen Grundsätzen aus.

Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen.


LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2021 - Az: 10 Sa 663/21

ECLI:DE:LAGBEBB:2021:1216.10SA663.21.00

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