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Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag und die Sozialauswahl
Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Fragen zum Arbeitsvertrag? ➠ Wir prüfen den Vertrag für SieEine Berufung des
Arbeitgebers darauf, dass eine von ihm selbst gestellte Versetzungsklausel unter dem Blickwinkel der AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB eine dem
Arbeitnehmer günstige
Sozialauswahl ausschließen würde, scheidet nach allgemeinen Grundsätzen aus.
Die Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, dient aber nicht dessen Schutz vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen.
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