Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.928 Anfragen

Ausgleichszahlung bei überbuchtem Flug

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen kommt auch dann zur Geltung, wenn ein Reisender vom Reiseveranstalter von einem gebuchten Flug auf einen anderen umgebucht wurde.

Auch eine Überbuchung des Sitzplatzkontingents durch den Reiseveranstalter entlastet das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht.

Die Ursache für die Umbuchung ist unerheblich.

Es kann dem Reisenden nicht vorgehalten werden, er habe sich nicht für den ursprünglich gebuchten Flug am Abfertigungsschalter eingefunden, wenn der Reisende darüber informiert wurde, daß sein Flug umgebucht wurde.


AG Düsseldorf, 28.09.2006 - Az: 39 C 9179/06

ECLI:DE:AGD:2006:0928.39C9179.06.00

Nachfolgend: LG Düsseldorf, 27.04.2007 - Az: 22 S 435/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant