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Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine Flugreise mit der jungen und modernen Flotte einer bestimmten Gesellschaft durchgeführt wird, so muß er auch sicherstellen, daß der Flug tatsächlich mit einem Flugzeug neueren Baujahrs erfolgt.

Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise um einen halben Tag verzögert und erfolgte dann mit einer 24 Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten modernen Airbus.

Der Reisende war daher berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.


AG Bielefeld, 13.03.1998 - Az: 41 C 888/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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