Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.717 Anfragen

Veraltete Flieger müssen nicht immer hingenommen werden

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wirbt ein Veranstalter damit, daß eine Flugreise mit der jungen und modernen Flotte einer bestimmten Gesellschaft durchgeführt wird, so muß er auch sicherstellen, daß der Flug tatsächlich mit einem Flugzeug neueren Baujahrs erfolgt.

Vorliegend hatte sich der Abflug einer 3-Tages-Reise um einen halben Tag verzögert und erfolgte dann mit einer 24 Jahre alten Boeing anstatt mit dem zugesicherten modernen Airbus.

Der Reisende war daher berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.


AG Bielefeld, 13.03.1998 - Az: 41 C 888/97

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Kabel1 - K1 Journal

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG