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Schimmel im Kinderzimmer: fristlose Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein Mieter ist zur fristlosen Kündigung bei festgestellten bauseits bedingten Feuchtigkeits- und Schimmelschäden im Kinderzimmer berechtigt. Vorliegend hatte dort u.a. ein Kleinkind gewohnt, für dessen Gesundheitszustand eine solche Situation untragbar ist.

Hierzu hat der Sachverständige in seinen zwei Gutachten schlüssig, überzeugend und nachvollziehbar ausgeführt, dass er zunächst einen Ortstermin am 31.5.2016 durchgeführt habe, zweiter Ortstermin am 27.1.17.

Der Sachverständige hat Feuchtemessungen mit einem elektronischen Messgerät durchgeführt und einen Stein aus der Außenwand im Schlafzimmer/Kinderzimmer entnehmen lassen. Der Sachverständige hat sich mit der Bausubstanz auseinandergesetzt, der Bauweise, Baugrund, den Bodenverhältnisse.

Auf zwei Fotos sei zu ersehen, dass ein Feuchteschutz und Polystyrol-Dämmung auf den Kelleraußenwänden aufgebracht worden sei. Im Kinderzimmer hätten an den Tagen der Ortstermine keine Setzrisse etc. aufgenommen werden können, die durch die Lage des Gebäudes begründet gewesen seien.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass die Kellerwohnung bis zur Fensterbank an der Ostseite erdberührt sei. An der Ecke schließe sich das nächste Gebäude an. Der Sachverständige hat Fotos aus der Bauphase zugezogen, das Freilegen der Kelleraußenwände sei zu Beantwortung der Beweisfrage abschließend nicht notwendig geworden.

Auf der Putzoberfläche hätten leichte Unebenheiten und Verfärbungen festgestellt werden können, die auf feuchtbedingte Salz- und Mineralbelastung hindeuten könnten.

Geruchsbildung sei bei keinem Ortstermin wahrgenommen worden. Die elektrisch durchgeführte Materialfeuchtemessung im Mauerwerksquerschnitt zeige, dass eine Durchfeuchtung an der Wand vorgelegen habe, mittlere bis starke Durchfeuchtung. Auch beim 2. Ortstermin hätten sich erhöhte Messwerte, mittlere Durchfeuchtung, gezeigt.

Die beim Ortstermin durchgeführten Feuchtemessungen hätten im Abgleich mit den im Labor durchgeführten Proben gezeigt, dass das Mauerwerk im Querschnitt durchfeuchtet sei. Nach dem Prüfbericht des Baustofflabors habe der entnommene Kalksandstein einen Feuchtegehalt von 3,08 Masse - %, was eine hohe Durchfeuchtung des Materials darstelle. Eine Durchfeuchtung in diesem Bereich sei auf eine von unten/außen eindringende Feuchtigkeit zurückzuführen.

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