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Vorverlegung der Abflugszeit mangels Rückmeldung unbekannt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fluggast mangels Rückbestätigung keine Kenntnis von einer Vorverlegung der Abflugzeit, so kann der Luftfrachtführer - vorliegend der Reiseveranstalter - dies dem Reisenden nicht vorhalten.

Der Reisende hat daher einen entsprechenden Schadenersatzanspruch bei Versäumung des Charterfluges.


AG Hamburg, 13.06.1995 - Az: 9 C 153/95


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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