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Vorverlegung der Abflugszeit mangels Rückmeldung unbekannt

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Fluggast mangels Rückbestätigung keine Kenntnis von einer Vorverlegung der Abflugzeit, so kann der Luftfrachtführer - vorliegend der Reiseveranstalter - dies dem Reisenden nicht vorhalten.

Der Reisende hat daher einen entsprechenden Schadenersatzanspruch bei Versäumung des Charterfluges.


AG Hamburg, 13.06.1995 - Az: 9 C 153/95


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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