Im vorliegenden Fall war bei einer 10-tägigen Busrundreise (im Rahmen einer 15-tägigen Reise) die Klimaanlage über die gesamte Dauer der Busreise defekt.
Die Folge: die Businnentemperatur überstieg die Außentemperatur von 30-35 °C.
Dies stellt einen Mangel der Reise dar, weil die resultierende Innentemperatur zu einer erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses führte.
Dies berechtigt zu einer Minderung des Reisepreises um 15%, wobei zu berücksichtigen war, dass die reine Fahrzeit des Busses an verschiedenen Tagen der Rundreise deutlich kürzer als acht Stunden gewesen ist.
Die Folge: die Businnentemperatur überstieg die Außentemperatur von 30-35 °C.
Dies stellt einen Mangel der Reise dar, weil die resultierende Innentemperatur zu einer erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses führte.
Dies berechtigt zu einer Minderung des Reisepreises um 15%, wobei zu berücksichtigen war, dass die reine Fahrzeit des Busses an verschiedenen Tagen der Rundreise deutlich kürzer als acht Stunden gewesen ist.
AG Bad Homburg, 04.09.2012 - Az: 2 C 961/12 19
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