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Busrundreise und die defekte Klimaanlage

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war bei einer 10-tägigen Busrundreise (im Rahmen einer 15-tägigen Reise) die Klimaanlage über die gesamte Dauer der Busreise defekt.

Die Folge: die Businnentemperatur überstieg die Außentemperatur von 30-35 °C.

Dies stellt einen Mangel der Reise dar, weil die resultierende Innentemperatur zu einer erhebliche Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses führte.

Dies berechtigt zu einer Minderung des Reisepreises um 15%, wobei zu berücksichtigen war, dass die reine Fahrzeit des Busses an verschiedenen Tagen der Rundreise deutlich kürzer als acht Stunden gewesen ist.


AG Bad Homburg, 04.09.2012 - Az: 2 C 961/12 19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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