Der Traumurlaub in einer gemütlichen Ferienwohnung im Ausland kann schnell zum Albtraum werden, wenn sich
Mängel und Probleme auftun. Doch welche rechtlichen Schritte können
Reisende unternehmen, um ihre
Mängelansprüche geltend zu machen? Dies kann sich schwieriger gestalten, als man denkt.
Welches Recht kommt zur Anwendung?
Grundsätzlich ist es wichtig zu beachten, dass bei der Anmietung einer Ferienwohnung im Ausland als Einzelleistung das Recht des jeweiligen Landes Anwendung findet.
Dennoch ist es möglich, dass Reisende die Möglichkeit haben, Mängelansprüche nach deutschem Recht geltend zu machen.
Dies gilt zum einen dann, wenn es sich um eine
Pauschalreise handelt, da mindestens zwei verbundene Reiseleistungen gebucht worden und der Anbieter in Deutschland sitzt – dann gilt deutsches Reiserecht. Zum anderen kommt deutsches Recht zur Anwendung, wenn das Ferienobjekt bei einer Privatvermietung im Ausland liegt oder die Ferienwohnung als einzelne Reiseleistung gebucht wurde, wenn das Ferienobjekt im Gebiet der EU liegt und sowohl Vermieter als auch Mieter in Deutschland leben.
Wie kann man grundsätzlich vorgehen?
Egal, welches Recht am Ende zur Anwendung kommt, der erste Schritt bei festgestellten Mängeln ist immer die unverzügliche Meldung an den Vermieter oder den zuständigen Ansprechpartner vor Ort. Es ist ratsam, diese Mängelanzeige schriftlich zu verfassen und sich den Empfang bestätigen zu lassen. So schaffen Sie eine nachweisbare Grundlage für spätere Ansprüche.
In vielen Fällen sind Vermieter oder
Reiseveranstalter kooperativ und bemühen sich, die Mängel schnellstmöglich zu beheben. Kommt es jedoch zu keiner zufriedenstellenden Lösung vor Ort, sollten die Mängelansprüche schriftlich gegenüber dem Vermieter oder Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Es ist eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Sinnvollerweise behält man sich im Schreiben vor, andernfalls weitere rechtliche Schritte in Betracht zu ziehen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Beweissicherung. Es sollten möglichst umfangreiche Fotos und Videos von den Mängeln erstellt werden und der Zustand der Ferienwohnung dokumentiert werden. Diese Beweismittel können später bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche von großer Bedeutung sein.
Minderung nach Urlaubsende
Falls die Mängel trotz schriftlicher Geltendmachung nicht behoben werden und der Urlaub bereits beendet wurde, besteht ggf. die Möglichkeit, eine
Minderung des Reisepreises zu verlangen. Es empfiehlt sich, den Minderungsanspruch ebenfalls schriftlich geltend zu machen und eine Frist zur Zahlung zu setzen. Selbst wenn deutsches Recht nicht zur Anwendung kommt, zeigen sich Anbieter oder Vermittler oftmals kulant.
Kommt Schadensersatz in Betracht?
Des Weiteren können in bestimmten Fällen auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Mängel erhebliche Beeinträchtigungen mit sich bringen oder zu zusätzlichen Kosten führen. Hierbei kann jedoch das Recht des Landes, in dem die Ferienwohnung liegt, maßgeblich sein. Dies kann ggf. zu einem massiv erhöhten Aufwand bei der Geltendmachung solcher Ansprüche führen.
Gerichtsverfahren, wenn der Anbieter nicht reagiert?
Sofern der Anbieter auf geltend gemachte Ansprüche nicht reagiert, bleibt als letztes Mittel die Möglichkeit, gerichtlich vorzugehen.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung in einem ausländischen Land mit zusätzlichen Kosten und rechtlichen Hürden verbunden sein kann. Lediglich dann, wenn deutsches Recht zur Anwendung kommt, ist eine Geltendmachung relativ problemlos möglich.
Wie kann man Ärger vorbeugen?
Um im Vorfeld mögliche rechtliche Schwierigkeiten zu minimieren, kann es ratsam sein, vor der Buchung einer Ferienwohnung im Ausland gründlich Recherche zu betreiben. So können Bewertungen anderer Urlauber überprüft und Informationen über den Anbieter eingeholt werden. Im Zweifel sollten offene Fragen vorab abgeklärt werden. Dies kann dabei helfen, unangenehme Überraschungen während Ihres Aufenthalts zu vermeiden – einen absoluten Schutz gibt es jedoch nicht.
Es ist empfehlenswert, vor der Buchung einer Ferienwohnung im Ausland die Buchungsbedingungen und -konditionen sorgfältig zu prüfen und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.
So vereinbaren einige Anbieter, die Ferienwohnungen vermitteln ausdrücklich deutsches Recht als Vertragsgrundlage, andere räumen wiederum bestimmte Mängelrechte ein.