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Aby GmbH (Aby Reisen) Insolvenz: DRSF sichert Pauschalreisende ab

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der auf Abi- und Abschlussfahrten spezialisierte Reiseveranstalter Aby GmbH hat am 15. April 2025 Insolvenz angemeldet. Im Laufe des 16.05.2025 werden alle noch nicht angetretenen Reisen von dem Unternehmen abgesagt und die Reisenden entsprechend informiert.

Aufgrund der Saisonalität des Geschäftsmodells der Aby GmbH halten sich derzeit noch keine Reisenden in Urlaubsgebieten auf, sodass keine Maßnahmen zur Fortsetzung begonnener Reisen oder Rückholaktionen erforderlich sind.

Der DRSF hat bereits seine Einstandspflicht festgestellt und wird Reisende, die Pauschalreisen bei der Aby GmbH gebucht hatten, entschädigen.

Alle bei der Aby GmbH gebuchten Pauschalreisen sind durch den DRSF umfassend abgesichert: Der DRSF sorgt für die Erstattung geleisteter Zahlungen und wird sich aktiv mit den Betroffenen in Verbindung setzen, sobald die Aby GmbH die dafür notwendigen Kontakt- und Zahlungsinformationen übermittelt hat und der DRSF diese auswerten konnte. Im Anschluss daran wird der DRSF in wenigen Wochen mit der Erstattung beginnen.

Für alle Fragen rund um die Insolvenzanmeldung der Aby GmbH hat der DRSF eine Hotline eingerichtet. Diese ist ab Montag, den 19.05.2025, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer (+49) 30 25 89 87 253 zu erreichen.

Veröffentlicht: 19.05.2025

Quelle: DRSF

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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