Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.291 Anfragen

Bessere Absicherung für Pauschalreisende

Reiserecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hamburg und Bremen setzen sich dafür ein, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 14. Februar 2020 stellen sie dazu im Bundesrat einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor.

Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite

Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr für die Absicherung einer Insolvenz reiche nicht aus - dies habe die Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt: sie bedeute erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.

Dass die Bundesregierung beabsichtigt, die nicht abgedeckten Ansprüche auszugleichen, begrüßen die beiden Länder. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden. Die Bundesregierung soll dazu mehrere Möglichkeiten prüfen.

Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung

Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, komme eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.

Alternativ wäre eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seinem Kundenstamm einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht Hamburgs und Bremens eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Diese beraten Ende Februar darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.

Veröffentlicht: 08.02.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.291 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.

Verifizierter Mandant