Hamburg und Bremen setzen sich dafür ein, Pauschalreisende im Falle einer Insolvenz besser abzusichern. Am 14. Februar 2020 stellen sie dazu im Bundesrat einen gemeinsamen Entschließungsantrag vor.
Konsequenzen aus Thomas-Cook-Pleite
Die derzeitige Höchstsumme von 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr für die Absicherung einer Insolvenz reiche nicht aus - dies habe die
Pleite der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften gezeigt: sie bedeute erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher, deren Ansprüche sich auf ca. 250 Millionen Euro belaufen.
Dass die Bundesregierung beabsichtigt, die nicht abgedeckten Ansprüche auszugleichen, begrüßen die beiden Länder. Damit Geschädigte aber zukünftig nicht mehr auf Einzelfallentscheidungen angewiesen sind, müsse das Insolvenzrecht verändert werden. Die Bundesregierung soll dazu mehrere Möglichkeiten prüfen.
Für einen effektiven Schutz: Systemumstellung
Um effektiveren Schutz zu gewährleisten, komme eine Umstellung der Insolvenzsicherung in Betracht: von der fixen Maximalsumme für den Versicherer auf eine an den Vorauszahlungen der
Reisenden orientierten Versicherung für den einzelnen
Veranstalter. Dieser müsste dann das Risiko in vollem Umfang versichern.
Alternativ wäre eine Fondslösung denkbar, in die jeder Pauschalreiseveranstalter proportional zu seinem Umsatz oder seinem Kundenstamm einzahlt. Berücksichtigt werden sollten so auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen sowie deren Ausfallrisiken im Vergleich zu international agierenden Großkonzernen. Dies wäre nach Ansicht Hamburgs und Bremens eine branchenintern solidarische Lösung zugunsten der Reisenden.
Wie es weitergeht
Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen. Diese beraten Ende Februar darüber. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung auf die Plenartagesordnung.
Veröffentlicht: 08.02.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT