Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.605 Anfragen

Unfall nach Ausbruch eines Reitpferdes

Pferderecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Die Zeugin A ist im vorliegenden Fall beim Reitunterricht durch ein Tier verletzt worden, dessen Tierhalter der Beklagte war. Mit dem Unfall hat sich die spezifische Tiergefahr verwirklicht. Die Zeugin A hat glaubhaft geschildert, dass sie aufgrund einer plötzlichen Richtungsänderung des Pferdes zu Fall gekommen ist, ohne dass sie eine solche Richtungsänderung dem Pferd vorgegeben hat. Der Unfall beruht mithin nicht aufgrund einer vom Willen der Zeugin getragenen Anleitung des Pferdes, sondern aufgrund des der tierischen Natur entsprechenden unberechenbaren und selbstständigen Verhaltens des Pferdes.

Eine Haftung des Beklagten ist jedoch gemäß § 833 S. 2 BGB ausgeschlossen, da er sich exkulpieren kann.

Bei dem streitgegenständlichen Tier handelte es sich um ein Haustier, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Beklagten zu dienen bestimmt war. Die Zeugin A hat insoweit bestätigt, dass das Pferd für ihren Reitunterricht immer verwendet wurde und sie das Pferd darüber hinaus regelmäßig gemietet hat. Die Zeugin C hat glaubhaft bekundet, dass das Pferd ausschließlich als Schulpferd verwendet wurde. Mithin ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Reitpferd nicht um ein Luxustier, sondern um ein Nutztier handelte, dass der Erwerbstätigkeit des als hauptberuflichen Reitlehrers arbeiteten Beklagten diente.

Zwar ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht davon auszugehen, dass der Beklagte bei der Beaufsichtigung des Pferdes die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat jedoch beruht der Schaden nicht auf einer Sorgfaltspflichtverletzung des Beklagten, so dass der Schaden auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Limburg, 18.06.2012 - Az: 1 O 373/11

ECLI:DE:LGLIMBU:2012:0618.1O373.11.0A

Nachfolgend: OLG Frankfurt, 24.05.2013 - Az: 4 U 162/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant