Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 404.780 Anfragen
Verletzung eines Fußgängers durch weidende Pferde
Pferderecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wenn ein Fußgänger auf einer zum Überqueren freigegebenen Weide, auf der sich ca. 20 Pferde befinden, von einem braunen Pferd ohne Anlass getreten und dadurch verletzt wird, muss der Tierhalter/-hüter zu seiner Entlastung alle braunen Pferde benennen und für deren bisherige Friedfertigkeit Beweis antreten.
Der Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr" am Zugang zu einer Weide führt zu keinem Haftungsausschluss für Verletzungen, die Fußgängern durch weidende Pferde zugefügt werden.
Das Gericht hielt im vorliegenden Fall 12.000 DM Schmerzensgeld für einen Bruch des Schienbeinkopfes einer 54 Jahre alten Frau, die beim Überqueren einer Weide von einem Pferd getreten wurde, bei komplikationsfreiem Heilungsverlauf aber voraussichtlich dauernder Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20% für angemessen.
OLG Düsseldorf, 05.05.2000 - Az: 22 U 148/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...