Ein spezielles Pferdegesetz gibt es nicht. Nach dem Gesetz sind Tiere zwar keine Sachen, doch gem. § 90 a BGB sind die für Sachen geltenden Vorschriften auf sie anzuwenden. Damit sind also alle Vorschriften des Kaufrechts auch auf einen Pferdekauf anwendbar. Die Besonderheit ergibt sich dabei daraus, dass es sich bei Pferden eben um keine Sachen handelt, sondern um Lebewesen. Daher muss man im Gegensatz zu einen Kaufvertrag über ein Auto einen solchen Sachverhalt mit einem besonderen Sachverstand gegenüber treten.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)
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Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos
Nein, ein eigenständiges Pferdegesetz existiert nicht. Tiere sind zwar rechtlich keine Sachen, jedoch finden gemäß § 90 a BGB die für Sachen geltenden Vorschriften Anwendung.
Da die Vorschriften für Sachen auf Tiere entsprechend angewendet werden, sind bei einem Pferdekauf die allgemeinen Bestimmungen des Kaufrechts maßgeblich.
Im Gegensatz zum Kauf eines unproblematischen Gegenstands wie eines Autos handelt es sich bei einem Pferd um ein Lebewesen. Dies erfordert bei der Gestaltung und Beurteilung von Kaufverträgen eine fachliche Expertise, die über rein sachbezogene Vertragsregeln hinausgeht.
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