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Pferdekauf: Tipps und Fallstricke im Pferderecht

Pferderecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Ein altes Sprichwort besagt: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.“ Doch beim Pferdekauf ist diese Redewendung alles andere als ratsam. Denn obwohl sie für großzügige Geschenke steht, sollte beim Erwerb eines Pferdes genau hingesehen werden, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.

Die Maxime lautet hier eher: „lieber einmal mehr als zu wenig hinsehen“, um unangenehme Situationen von Anfang an zu umgehen. Allerdings erfordert der Pferdekauf nicht nur fachkundiges Wissen, sondern auch ein Verständnis für die juristischen Aspekte, die damit einhergehen.

Denn nicht nur im Stall und auf dem Reitplatz können komplizierte Situationen auftreten, sondern auch aus rechtlicher Sicht gibt es einige Hürden zu überwinden. Im Falle eines Mangels muss man sich einen Weg durch den scheinbaren „Paragraphendschungel“ bahnen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass eine sorgfältige Vorbereitung und Kenntnisse im Pferderecht erheblich dazu beitragen können, Schwierigkeiten zu minimieren und unnötige Kosten zu vermeiden.

Besonders wichtig ist es, von Anfang an klar zu unterscheiden, ob der Pferdekauf von einer Privatperson oder einem gewerblichen Händler, also einem Unternehmer im juristischen Sinne, erfolgt. Dieser Unterschied kann entscheidend sein, wenn es beispielsweise um die Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses geht. Hierbei gilt: Zwischen Privatpersonen kann ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden, während es bei Käufen von Händlern besondere Regelungen zu beachten gilt. Die genaue Ausgestaltung hängt von den individuellen Gegebenheiten ab.

Kaufvertrag und Mündliche Absprachen

Der Pferdekauf sollte stets durch einen schriftlichen Kaufvertrag dokumentiert werden. Dieser Vertrag sollte die Identität von Käufer und Verkäufer, eine genaue Beschreibung des Pferdes, den Kaufpreis sowie vereinbarte Garantien oder Gewährleistungen enthalten. Mündliche Zusagen oder Absprachen sollten vermieden werden, da sie im Streitfall schwer nachzuweisen sind.

Gewährleistung und Sachmängelhaftung

Gemäß § 433 BGB muss der Verkäufer dem Käufer ein Pferd verschaffen, das frei von Sachmängeln ist. Tritt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe des Pferdes ein Mangel auf, wird vermutet, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. Der Käufer hat dann das Recht, Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neulieferung) zu verlangen, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Haftungsausschlüsse und -beschränkungen

Bei Verträgen zwischen Privatpersonen ist der Gewährleistungsausschluss möglich, sofern er ausdrücklich im Vertrag vereinbart wird. Bei Geschäften mit gewerblichen Händlern gelten strengere Regeln, und die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses ist eingeschränkt. Grundsätzlich kann eine Haftungsbeschränkung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht vertraglich vereinbart werden.

Tierarztklauseln

Insbesondere beim Pferdekauf wird häufig eine Tierarztuntersuchung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Pferd keine versteckten Mängel aufweist. Es empfiehlt sich, im Kaufvertrag eine Klausel festzuhalten, die den Kauf an eine positive Tierarztuntersuchung knüpft. Hierbei sollten Umfang und Zeitpunkt der Untersuchung klar definiert sein.

Eigentumsübertragung und Papiere

Die Übergabe des Pferdes sollte durch einen Eigentumsübertragungsvertrag dokumentiert werden. Außerdem sind die Papiere des Pferdes, wie etwa der Equidenpass, ordnungsgemäß zu übergeben. Bei der Übergabe sollte darauf geachtet werden, dass das Pferd frei von Rechten Dritter ist, beispielsweise Pfandrechten.

Schriftformklauseln und Nebenabreden

Verträge über den Pferdekauf sollten stets schriftlich abgeschlossen werden, um möglichen Streitigkeiten vorzubeugen. Klauseln, die mündliche Nebenabreden ausschließen, können dabei unterstützen, Missverständnisse zu vermeiden.

Ankaufsuntersuchung und Vorvertrag

Vor einem Pferdekauf kann eine Ankaufsuntersuchung sinnvoll sein, um mögliche Mängel frühzeitig zu erkennen. Eine schriftliche Vereinbarung über die Absicht zum Pferdekauf (Vorvertrag) kann zudem die Interessen beider Parteien absichern.

Ein fundiertes Verständnis des Pferderechts kann nicht nur beim Kauf, sondern auch während der gesamten Haltung und Nutzung eines Pferdes von Vorteil sein. Von Versicherungen über Haftungsfragen bis hin zu Tierarztrechnungen gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die Reiterinnen und Reiter beachten sollten. Dabei ist es hilfreich, auf Expertenrat zurückzugreifen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Grundlagen abgedeckt sind und das Wohl des Tieres gewährleistet ist.
Stand: 17.01.2019 (aktualisiert am: 28.08.2025)
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