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Urteile - Schimmel / Feuchtigkeit

Mietrecht

Schimmel entsteht dort, wo sich zu viel Feuchtigkeit ansammelt - dies sind in der Regel Badezimmer, Küche und Fensterbereiche. Ursächlich können bauliche Mängel aber auch falsches Verhalten der Mieter sein.

Die Beseitigung des Schimmels und etwaiger Schäden obliegt dem Verursacher. Die Beweislast liegt hier zunächst beim Vermieter. Kann der Vermieter beweisen, dass der Mieter den Schimmel verursacht hat, muss der Mieter für die Kosten aufkommen.

War der Mieter nicht für den Schimmel bzw. die Feuchtigkeit verantwortlich, so liegt oftmals ein Mangel vor, der zur Minderung der Miete berechtigt. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann eine Minderungsquote bis zu 100% liegen.

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Urteil

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