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Urteile - Lärm

Mietrecht

Wird ohne berechtigten Anlass erheblicher Lärm verursacht, so kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Bußgeld bestraft werden.

Zudem muss die Nachtruhe beachtet werden. An Sonn- und Feiertagen muss sogar ganztägig auf Ruhe geachtet werden.

Lärm kann vielfältige Quellen haben: Verkehrslärm, Kinderlärm, Party-Lärm, Handwerkerlärm, Baustellen und vieles andere mehr.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht zeitliche Einschränkungen für die Nutzung bestimmter lärmintensiver Geräte vor und stellt auch ansonsten den Rahmen für die Bewertung dahingehend, welche Lärmemissionen zu tolerieren sind und welche nicht.

Ständige Lärmbelästigung kann zudem einen Wohnungsmangel darstellen, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

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Urteil

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Kraus , Suhl