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Mangel, wenn es zu warm ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Innentemperatur darf bei Außentemperaturen von bis zu 32°C 26°C nicht übersteigen.

Sind die Außentemperaturen höher, so muß die Innentemperatur mindestens 6°C unter dieser liegen (Arbeitsstättenverordnung).

Werden diese Temperaturen überschritten, so besteht ein Sachmangel - der Mieter kann daher die Miete mindern.

Denn auch wenn ein vermietetes Objekt entsprechend den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurde, kann es dennoch mangelhaft sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn bei der Vermietung von Räumen diese nicht so beschaffen sind, dass der nach dem Vertragszweck vorgesehene Beruf oder das vorgesehene Gewerbe in den Räumen in zulässiger Weise ausgeübt werden kann.

Nach § 1 Abs. 1 des schriftlichen Mietvertrages vermieteten die Kläger dem Beklagten die Räume zur "Benutzung als Arzt für Urologie". Die dafür notwendigen Voraussetzungen müssen die vermieteten Räume erfüllen, auch ohne dass es einer besonderen Vereinbarung der Parteien über eine bestimmte Ausstattung der Räume (äußerer Sonnenschutz, Klimaanlage) bedarf.

Für das Betreiben einer Arztpraxis gehört dazu u. a., dass die Räume so beschaffen sind, dass in ihnen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden können. Deshalb muss auch den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung genügt werden.

Nach § 6 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung muss in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit eine unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein. Nach der diese Bestimmung konkretisierenden Arbeitsstättenrichtlinie ASR 6/1.3. muss gewährleistet sein, dass in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen bis zu 32°C die Innentemperatur 26°C nicht übersteigt und sie im übrigen bei höheren Außentemperaturen mindestens 6°C unter der Außentemperatur liegt. Raumtemperaturen oberhalb dieser Gradzahlen bedeuten daher einen Sachmangel.


OLG Rostock, 29.12.2000 - Az: 3 U 83/98

ECLI:DE:OLGROST:2000:1229.3U83.98.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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