Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.024 Anfragen

Wenn die Klimaanlage nicht richtig kühlt, liegt ein Reisemangel vor

Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in einem Hotel in einem südlichen Reiseland (vorliegend: Mexiko) die Hotelzimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet, so kann der Reisende davon ausgehen, dass eine angenehme Zimmertemperatur erreichbar ist.

Wird bei einer Außentemperatur von 40°C nur eine Zimmertemperatur von 30°C erreicht, so liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10% berechtigt.


AG Köln, 13.08.1999 - Az: 136 C 55/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.024 Beratungsanfragen

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant