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Wenn die Klimaanlage nicht richtig kühlt, liegt ein Reisemangel vor

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in einem Hotel in einem südlichen Reiseland (vorliegend: Mexiko) die Hotelzimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet, so kann der Reisende davon ausgehen, dass eine angenehme Zimmertemperatur erreichbar ist.

Wird bei einer Außentemperatur von 40°C nur eine Zimmertemperatur von 30°C erreicht, so liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10% berechtigt.


AG Köln, 13.08.1999 - Az: 136 C 55/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtslage zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany