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Wenn die Klimaanlage nicht richtig kühlt, liegt ein Reisemangel vor

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind in einem Hotel in einem südlichen Reiseland (vorliegend: Mexiko) die Hotelzimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet, so kann der Reisende davon ausgehen, dass eine angenehme Zimmertemperatur erreichbar ist.

Wird bei einer Außentemperatur von 40°C nur eine Zimmertemperatur von 30°C erreicht, so liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises i.H.v. 10% berechtigt.


AG Köln, 13.08.1999 - Az: 136 C 55/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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