- Reiserecht
- Urteile
Wenn die Klimaanlage nicht richtig kühlt, liegt ein Reisemangel vor
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sind in einem Hotel in einem südlichen Reiseland (vorliegend: Mexiko) die Hotelzimmer mit einer Klimaanlage ausgestattet, so kann der
Reisende davon ausgehen, dass eine angenehme Zimmertemperatur erreichbar ist.
Wird bei einer Außentemperatur von 40°C nur eine Zimmertemperatur von 30°C erreicht, so liegt ein
Mangel vor, der zu einer
Minderung des Reisepreises i.H.v. 10% berechtigt.
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