Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.016 Anfragen

Igel sind keine Haustiere - es droht die Kündigung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Igel sind keine Haus-, sondern Wildtiere. Mieter dürfen in ihren Wohnungen nicht ohne Weiteres wilde Tiere halten.

Sofern diese Art der Tierhaltung nicht explizit im Mietvertrag vereinbart worden ist, hat der Vermieter das Recht, eine Abmahnung auszusprechen und bei Missachtung dieser eine sofortige und fristlose Kündigung geltend zu machen.

Eine andere Betrachtung ergibt sich auch dann nicht, wenn es sich um verletzte Tiere handelt, die gepflegt werden. Insbesondere den resultierenden strengen Geruch, der sich im vorliegenden Fall seinen Weg ins Treppenhaus bahnte, müssen die Mitbewohner nicht hinnehmen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Mieterin ist gem. § 546 BGB verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an die Vermieterin herauszugeben, da die fristlose Kündigung vom 02. Mai 2014, gestützt auf § 543 Abs. 3 BGB wirksam ist und das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis beendet hat.

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass in der monatelangen Unterbringung von mehreren Igeln in Wohnräumen und auf dem Balkon eine mietvertragliche Pflichtverletzung liegt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant