Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Eigentümer untersagen, einen Rottweiler auf einem allen Eigentümern gehörenden Hofgrundstück unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen.
Der betroffene Eigentümer hat es zu unterlassen, den Hund im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen, da dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt.
Der Hund darf nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Hof herumlaufen.
Der betroffene Eigentümer hat es zu unterlassen, den Hund im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen zu lassen, da dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums beeinträchtigt.
Der Hund darf nur noch angeleint und mit einem Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Hof herumlaufen.
OLG Düsseldorf, 23.08.2006 - Az: I-3 Wx 64/06
ECLI:DE:OLGD:2006:0823.I3WX64.06.00
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


