Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.907 Anfragen

Umsatzrückgang – Minderung?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt es aufgrund von Straßenbauarbeiten, Umleistungen u.ä. zu Umsatzeinbußen bei einem gewerblichen Mieter, so kann dieser den Mietzins mindern. Hierbei ist es unerheblich, ob der Vermieter die Störung zu vertreten hat.

Ein Ausschluss dieses Minderungsrechts ist nicht durch einen Formularmietvertrag möglich.

Nach der im vorliegenden Vertrag enthaltenen Klausel musste der Mieter etwaige Minderungsansprüche einen Monat vor Fälligkeit der von der Minderung betroffenen Miete ankündigen. Das Minderungsrecht sollte zudem ausgeschlossen sein, wenn der Mangel der Mietsache nicht vom Vermieter zu verantworten war.

Zwar kann bei Gewerberäumen das Minderungsrecht eingeschränkt - nicht aber vollständig bzw. endgültig ausgeschlossen werden.

Die Klausel war damit wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.


LG Hamburg, 16.06.2004 - Az: 311 O 291/03

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.
Verifizierter Mandant