Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.861 Anfragen

Vermieter darf Schloss bei Gewerberaum wegen Mietrückstand austauschen

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei der Vermietung von Gewerberäumen kann der Vermieter berechtigt sein, bei Zahlungsverzug des Mieters das Schloss der Mieträume bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist auszutauschen, um sein Vermieterpfandrecht zu sichern. Eine Verletzung der Pflicht zur Gebrauchsgewährung liegt nicht automatisch vor, wenn der Zutritt durch den Schlosswechsel verhindert wird. Entscheidend ist, ob der Mieter den Gebrauch der Mietsache tatsächlich noch in Anspruch nehmen wollte oder bereits vollständig ausgezogen war.

Die Pflicht zur Mietzahlung entfällt grundsätzlich nur dann, wenn der Vermieter die Gebrauchsgewährung schuldhaft vereitelt (§§ 535, 536 BGB a.F.). Im Rahmen der Beweislast trägt der Vermieter die Verantwortung dafür, dass ihn an der Verhinderung des Gebrauchs kein Verschulden trifft. Eine generelle Vermutung, dass ein Vermieter den Austausch der Schlösser ohne rechtlichen Grund veranlasst, besteht nicht. Bei ausstehenden Mieten und erkennbarer Räumungsabsicht des Mieters kann der Schlosswechsel als Sicherungsmaßnahme zur Wahrung des Vermieterpfandrechts gerechtfertigt sein.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus FOCUS Magazin 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg