Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 393.625 Anfragen

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug bei einer Personenmehrheit als Mieter

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Der Zahlungsverzug eines einzelnen Mieters kann nicht entgegen der Grundregel des § 425 Abs. 2 BGB den anderen Mitmietern in Ansehung einer Kündigungserklärung zugerechnet werden.

Der Vermieter hat es allein in der Hand, ob er seine Forderungen gegenüber allen oder nur gegenüber einzelnen Gesamtschuldnern fällig stellt und in einer den Verzug begründenden Weise anmahnt. Rechnet er nur gegenüber einzelnen Gesamtschuldnern ab und nimmt er nur diese auf Nachzahlung entstandener Nebenkosten in Anspruch, sind die anderen Mitmieter zum Ausgleich der Forderung nicht verpflichtet und müssen erst recht nicht damit rechnen, dass ein sie gar nicht treffender Vorwurf eines Zahlungsverzugs als Grund für eine Beendung des Mietverhältnisses herangezogen werden könnte.

Mieter sind so lange nicht zur Leistung einer Nachforderung verpflichtet, bis ihnen die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen tatsächlich gewährt wird.


LG Berlin, 14.04.2021 - Az: 64 S 340/20

ECLI:DE:LGBE:2021:0414.64S340.20.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.625 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...

Marc Stimpfl, Boppard