Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.832 Anfragen

Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung einer Darlehensforderung

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Rückzahlungsanspruch bzgl. der Darlehensforderung unterliegt der Regelverjährungsfrist von drei Jahren. Der Lauf der Regelverjährungsfrist wird durch den Verzug des Darlehensnehmers gemäß § 497 BGB gehemmt, welche nicht länger als zehn Jahre von ihrer Entstehung an dauert, so dass die Hemmung der Verjährung zehn Jahre gerechnet ab der Entstehung der Forderung endet. Bei einer Darlehenskündigung wegen Zahlungsverzuges im Jahre 2004 endet die Verjährungshemmung daher im Jahre 2014, sofern kein anderer Hemmungstatbestand gegeben ist. § 209 BGB findet auf den Hemmungstatbestand des § 497 BGB keine Anwendung, weshalb sich nach Ablauf des Hemmungstatbestandes nicht die dreijährige Regelverjährung anschließt.


LG Heilbronn, 20.07.2016 - Az: 6 O 216/16

ECLI:DE:LGHEILB:2016:0720.6O216.16.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.832 Beratungsanfragen

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...

Verifizierter Mandant

Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.

Burkhardt, Weissach im Tal