Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Nutzungsentschädigung bei Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 10 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Hat ein Verkäufer die Lieferung eines mangelhaften Fahrzeugs zu vertreten, so hat der Käufer unabhängig von den Voraussetzungen des Verzugs einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung aus §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger begehrt von der Beklagten Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der sich sein Fahrzeug in der Werkstatt der Beklagten befand.

Der Kläger brachte am 16.01.2006 seinen am 05.04.2005 bei der Beklagten gekauften Pkw, einen Alfa Romeo, mit einem Motorschaden zur Beklagten. Dort wurde festgestellt, dass der Zahnriemen entgegen der Angabe im Serviceheft am 04.04.2005 nicht ausgewechselt worden war. Der Kläger forderte die Beklagte mit Anwaltsschreiben vom 25.01.2006 auf, sich binnen einer Frist von einer Woche zur Haftungsverpflichtung zu erklären. Mit Schreiben vom 27.01.2006 erklärte sich die Beklagte bereit, das Fahrzeug auf ihre Kosten zu reparieren. Die Reparaturarbeiten dauerten bis zum 09.02.2006.

Das Amtsgericht Kempen hat der Klage am 09.01.2007 zum Teil stattgegeben und die Beklagte verurteilt, an den Kläger € 750,00 als Nutzungsausfall für die Zeit vom 26.01.2006 bis zum 09.02.2006 zu zahlen.

Hiergegen richtet sich die Berufung der Beklagten, die ihren Antrag auf Klageabweisung weiterverfolgt. Der Kläger beantragt, die Berufung zurückzuweisen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg.

Das Amtsgericht Kempen hat die Beklagte im Ergebnis zu Recht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verurteilt, die in der Höhe mit der Berufung auch nicht angegriffen wird.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...

R.Münch, Langenfeld