Hat der ausziehende Mieter die Wohnung nicht in einer Extremfarbe wie zum Beispiel Schwarz, Neongrün, Lila, Rot, Grellgelb o.ä. gestrichen, so besteht kein Recht des Vermieters, dem Mieter das Streichen in weißer Farbe abzuverlangen.
Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter hierzu nicht gezwungen werden. Vielmehr sind dem Mieter gewisse Freiräume einzuräumen.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses durfte der Vermieter nicht ablehnen.
Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter hierzu nicht gezwungen werden. Vielmehr sind dem Mieter gewisse Freiräume einzuräumen.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses durfte der Vermieter nicht ablehnen.
LG Lübeck, 21.11.2000 - Az: 14 S 221/00
ECLI:DE:LGLUEBE:2000:1121.14S221.00.0A
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


