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Hellblaue Wände bei Auszug - Wandfarbe Weiß Pflicht?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der ausziehende Mieter die Wohnung nicht in einer Extremfarbe wie zum Beispiel Schwarz, Neongrün, Lila, Rot, Grellgelb o.ä. gestrichen, so besteht kein Recht des Vermieters, dem Mieter das Streichen in weißer Farbe abzuverlangen.

Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter hierzu nicht gezwungen werden. Vielmehr sind dem Mieter gewisse Freiräume einzuräumen.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses durfte der Vermieter nicht ablehnen.


LG Lübeck, 21.11.2000 - Az: 14 S 221/00

ECLI:DE:LGLUEBE:2000:1121.14S221.00.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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