Hat der ausziehende Mieter die Wohnung nicht in einer Extremfarbe wie zum Beispiel Schwarz, Neongrün, Lila, Rot, Grellgelb o.ä. gestrichen, so besteht kein Recht des Vermieters, dem Mieter das Streichen in weißer Farbe abzuverlangen.
Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter hierzu nicht gezwungen werden. Vielmehr sind dem Mieter gewisse Freiräume einzuräumen.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses durfte der Vermieter nicht ablehnen.
Auch wenn mietvertraglich weiße Wände vereinbart wurden, kann der Mieter hierzu nicht gezwungen werden. Vielmehr sind dem Mieter gewisse Freiräume einzuräumen.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung hellblau marmoriert, dieses durfte der Vermieter nicht ablehnen.
LG Lübeck, 21.11.2000 - Az: 14 S 221/00
ECLI:DE:LGLUEBE:2000:1121.14S221.00.0A
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