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Generelle Renovierungsverpflichtung unzulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die allgemeine Bestimmung im Mietvertrag, wonach der Mieter ohne Rücksicht auf den Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichtet ist, wenn er auszieht ist unzulässig.

In einem solchen Fall wird weder der Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, noch wird eine Ausnahme für Mietverhältnisse mit kurzer Vertragsdauer gemacht.

Ohne genaue Angabe, in welchen Zeiträumen welche Aufgaben durchzuführen sind, sind derartige Klauseln unwirksam.


LG Berlin, 13.01.1998 - Az: 65 S 308/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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