Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.870 Anfragen

Betriebskostenabrechnung: Anspruch auf Einsicht in die originalen Abrechnungsunterlagen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen. Nur in Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet.


LG Essen, 22.08.2023 - Az: 15 S 145/22

ECLI:DE:LGE:2023:0822.15S145.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg