Haftung und Aufwendungsersatz des WEG-Verwalters bei unwirksamem Verwaltervertrag
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist der Vertrag über die Verwaltung einer Wohnungseigentumsanlage unwirksam, kann der Verwalter weder auf vertraglicher Grundlage noch nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag von der Eigentümergemeinschaft Zahlung eines Sonderhonorars für die Abwicklung einer größeren, das Gemeinschaftseigentum betreffenden Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahme verlangen.
AG Nürnberg, 23.01.2025 - Az: 244 C 7118/20 WEG
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!