Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.391 Anfragen

Ordentliche Kündigung wegen Mietrückstand bleibt trotz Schonfristzahlung wirksam

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zahlt ein Mieter die Miete für bestimmte Monate nicht und spricht der Vermieter daraufhin eine ordentliche Kündigung aus, bleibt diese Kündigung auch dann wirksam, wenn der Mieter den Rückstand anschließend innerhalb der Schonfrist nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB ausgleicht. Denn die gesetzliche Heilungswirkung durch Schonfristzahlung gilt ausschließlich für fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzugs gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB - nicht jedoch für ordentliche Kündigungen nach § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB. Eine analoge Anwendung der Schonfristregelung auf ordentliche Kündigungen scheidet aus.


BGH, 23.07.2025 - Az: VIII ZR 287/23

ECLI:DE:BGH:2025:230725UVIIIZR287.23.0

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant