Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenBei zwischen
Kündigung und Vertragsbeendigung getätigten Erklärungen des Vermieters sind bei der Beurteilung, ob diese einen (konkludenten) Widerspruch enthalten, hohe Maßstäbe anzusetzen, insbesondere wenn es sich um keine
fristlose Kündigung handelt, der Vermieter selbst das Datum des Auszugs zur Disposition gestellt und der Mieter seinen Willen, in der Wohnung zu verbleiben, zum Ausdruck gebracht hat.
Eine Besorgnis nicht rechtzeitiger Räumung einer Wohnung durch den beklagten Mieter ist dann nicht gerechtfertigt, wenn die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen ist und sich der Mieter bislang nicht zur Erhebung eines möglichen Widerspruchs verhalten hat.