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Kündigung wegen massiver wiederholter schriftlicher Beleidigungen des Vermieters und seiner Mitarbeiter

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beleidigt ein Wohnraummieter in diversen Anschreiben seinen Vermieter und für ihn tätige Personen auf massive Weise, so rechtfertigt dies (noch) keine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 543 Abs. 1 S. 1 BGB oder eine ordentliche Kündigungen des Mietverhältnisses gem. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sich die beleidigenden Äußerungen auf Verbalattacken beschränken und erkennbar pathologischer Natur sind, weil sie einem erheblich gestörten Weltbild des Mieters entspringen, welches es ihm deutlich erschwert, sich entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der zwischenmenschlichen Kommunikation zu verhalten.


LG Berlin, 16.01.2018 - Az: 67 S 280/17

ECLI:DE:LGBE:2018:0116.67S280.17.00

Vorgehend: AG Berlin-Wedding, 07.09.2017 - Az: 19b c 19/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

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