Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.829 Anfragen

Starre Schönheitsreparaturklausel und die Vereinbarung des Streichens von Wänden und Decken in weiß im Übergabeprotokoll

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde nach Mietvertragsschluss im Übergabeprotokoll vereinbart, dass die Mieter einen Monat mietfrei für die malermäßige Instandhaltung der gesamten Wohnung erhalten und bei Auszug die Wohnung „komplett Wände und Decken weiß gestrichen“ an den Vermieter zurückgegeben wird.

Der Mieter war der Auffassung, dass er keine Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bestanden habe, da die Schönheitsreparaturklausel im § 10 des Mietvertrages unwirksam sei und zusammen mit der Regelung im Übergabeprotokoll zu einem unwirksamen Summierungseffekt führe.

Hierzu führte das Gericht aus:

Durch § 10 des Mietvertrages und die Vereinbarung im Übergabeprotokoll tritt kein Summierungseffekt ein, der den Kläger unangemessen belastet.

§ 10 des Mietvertrages enthält starre Renovierungspflichten, die zur Folge haben, dass auch die allgemeine Überwälzungsklausel für Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam ist.

Nach der Individualvereinbarung im Übergabeprotokoll steht fest, dass die streitgegenständliche Wohnung im unrenovierten Zustand, ohne malermäßige Instandsetzung übergeben wurde. Die Mieter verpflichteten sich, die Wohnung malermäßig instand zusetzen und erhielten dafür für einen Monat Juli Mietfreiheit. Diese Individualvereinbarung trafen die Parteien in Kenntnis der Regelungen des § 10 des Mietvertrages und auch nach Abschluss des Mietvertrages. Sie waren folglich einig, dass das Kompensationsgeschäft - Mietfreiheit für einen Monat - ausreichend ist, um die Aufwendungen der Mieter angemessen auszugleichen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Dresden, 01.08.2019 - Az: 4 S 211/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant