Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.215 Anfragen

Unfallflucht und die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Täter ist nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn dieser im Falle eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB wusste oder wissen konnte, dass bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.

Die Grenze zur Annahme eines bedeutenden Schadens i.S. von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB ist von der Kammer erst kürzlich mit dem Beschluss vom 07.05.2019 (LG Dresden, 07.05.2019 - Az: 3 Qs 29/19, 7 Cs 148 Js 57686/18) aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung unter Berufung auf den Verbraucherpreisindex auf mindestens 1.500,- EUR angehoben worden. Daran wird auch weiterhin festgehalten.


LG Dresden, 06.04.2020 - Az: 3 Qs 16/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe