Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.321 Anfragen

Dürfen Mieter ein Notstromaggregat auf dem Balkon betreiben?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es sich bei dem zeitweisen Betrieb eines Notstromaggregates auf dem Balkon um die Verletzung einer Pflicht aus dem Mietverhältnis handelt, bedarf es diesbezüglich einer Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 1 BGB.

Eine Ausnahme von der Erforderlichkeit einer Abmahnung gemäß § 543 Abs. 3 S. 2 BGB ist nicht ersichtlich.

Ein Grund zur fristlosen Kündigung aufgrund des unbefugten Betreibens des Notstromaggregats auf dem Balkon besteht somit nicht.

Eine Erheblichkeit lässt sich aus diesem Verhalten nicht ohne Weiteres ableiten, so dass es einer Darlegung der besonderen Schwere bedarf, wenn darauf eine Kündigung gem. § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt werden soll.


AG Berlin-Wedding, 22.06.2022 - Az: 7 C 92/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.321 Beratungsanfragen

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant