Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 404.441 Anfragen

Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel auch gegen volljährige Kinder des Mieters?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern kein nach außen erkennbarer eigenständiger Mitbesitz eines inzwischen volljährigen Kindes vorliegt, kann eine Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel auch gegen das dort nicht aufgeführte Kind des Mieters erfolgen.

Denn wenn minderjährige Kinder nach Erreichen der Volljährigkeit weiter in der elterlichen Wohnung wohnen bleiben, so sind sie in der Regel weiterhin bloße Besitzdiener. Dabei ist es unerheblich, ob die Kinder unter der Adresse gemeldet sind, der Vermieter die tatsächlichen Verhältnisse kennt und die Kinder verheiratet sind.

Nur dann, wenn die Änderung der Besitzverhältnisse volljähriger Kinder an der elterlichen Wohnung nach außen eindeutig erkennbar geworden ist oder aber das Kind einen Teil der Wohnung alleine bewohnt und daran Mitbesitz hat, gilt ein anderes. Ein eigenes Zimmer ist hierfür unzureichend, da dies der Nutzung als Minderjähriger entspricht und kein abgetrennter Lebensbereich vorhanden ist.


AG Berlin-Wedding, 24.09.2021 - Az: 33 M 1729/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant