Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.442 Anfragen

Keine fristlose Kündigung des Mieters wegen Demenz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Umstand, dass ein Mieter seine Wohnung aufgrund seines Gesundheitszustands (hier: Umzug in ein Pflegeheim wegen Demenz) nicht mehr nutzen kann, rechtfertigt keine außerordentliche fristlose Kündigung nach §§ 543, 569 BGB.

Eine außerordentliche Kündigung nach §§ 543, 569 BGB kann nur auf Umstände gestützt werden, die in der Person oder im Risikobereich des Kündigungsgegners begründet sind.

Dass der Mieter aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist die Wohnung zu bewohnen, liegt allein in seiner Risikosphäre. Auch eine schwere Erkrankung des Mieters berechtigt diesen nicht zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, da der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache trägt.

Diese gesetzliche Wertung gilt auch für Wohnraummietverhältnisse. Dies wird durch den Rechtsgedanken des § 537 Abs. 1 Satz BGB als Gefahrtragungsregel getragen, wonach der Mieter das persönliche Verwendungsrisiko der Mietsache trägt und zwar gleichgültig, aus welchem Grund er für die Mieträume keine Verwendung mehr hat.

Da die Kündigungsgründe allein in die Risikosphäre der Mieters fallen, kommt auch keine Kündigung gemäß § 242 BGB oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht.

Im Übrigen erscheint auch nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten als angemessen.


LG Berlin, 22.05.2019 - Az: 64 S 2/19

ECLI:DE:LGBE:2019:0522.64S2.19.00

Nachfolgend: AG Berlin-Charlottenburg, 08.11.2018 - Az: 205 C 172/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant