Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.038 Anfragen

Anstreichen einer Mietwohnungswand in helllila ist keine Sachbeschädigung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Folgende Regelung, insbesondere als Formularklausel in einem Wohnraumietvertrag ist nichtig:

„Soweit zur Beseitigung der durch die Nutzung des Mieters während der Mietzeit entstandenen Abnutzungserscheinungen und Verschmutzungen dazu ein Bedürfnis besteht, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Ausführung der notwendigen Arbeiten verpflichtet.“

Das Anstreichen einer Wand in „helllila" ist keine Sachbeschädigung. Ein Anstrich darf vom Mieter je nach Mode weitestgehend frei ausgewählt und vorgenommen werden, ohne dass er Beseitigungsansprüchen ausgesetzt wird.

Hierzu führte das Gericht aus:

Grundsätzlich schuldet der Vermieter die Schönheitsreparaturen. Seine Renovierungspflicht kann er allerdings auf den Mieter übertragen mit einer entsprechenden Regelung im Mietvertrag.

Vorliegend ist vertraglich vereinbart: § 7 Ziff. 4 Schönheitsreparaturen:

„Soweit zur Beseitigung der durch die Nutzung des Mieters während der Mietzeit entstandenen Abnutzungserscheinungen und Verschmutzungen dazu ein Bedürfnis besteht, ist der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Ausführung der notwendigen Arbeiten verpflichtet.“

Hierbei handelt es sich um eine Klausel, die für den Mieter nicht ausreichend deutlich macht, was er schuldet. Die vorliegende Klausel lässt für den Mieter nicht erkennen, wann „zur Beseitigung von Abnutzungserscheinungen und Verschmutzungen (dazu) ein Bedürfnis besteht“. Diese Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten ist gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam. Eine unangemessene Benachteiligung, die zur Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt, kann sich daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Dies ist vorliegend der Fall. Selbst wenn man - wofür bisher keine Anhaltspunkte ersichtlich sind - von einer individualvertraglichen Regelung ausgehen wollte, wäre diese Formulierung derart unklar, dass sie nicht die der grundsätzlich gesetzlichen Regelung zuwiderlaufende Pflicht zur Endrenovierung nach sich ziehen könnte.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard